UWG Waldbröl beantragt Aufhebung der Pflicht zur Kanaldichtheitsprüfung

51545 Waldbröl, den 28.02.2012 Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates am 13.03.2013

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Koester,

die UWG- Fraktion beantragt, den folgenden Punkt auf die öffentliche Tagesordnung der Sitzung des Rates am 13.03.2013 zu setzen:

Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Waldbröl

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat einen Satzungsentwurf zur Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Waldbröl zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die Regelungen der  Dichtheitsprüfung, in der jetzt gültigen Entwässerungssatzung der Stadt Waldbröl, sind wie unten aufgeführt zu ändern.

Begründung:
Aufgrund der bisherigen Fassung des § 61 a des Wassergesetzes NRW hat der Rat in die Entwässerungssatzung der Stadt Waldbröl sowohl die Pflicht als auch die Fristen für die Dichtheitsprüfung der privaten Kanalanschlüsse festgelegt.

Am 27.02.2013 hat der Landtag das Landeswassergesetz modifiziert. Das Gesetz wird in Kürze in Kraft treten.

Hinsichtlich der Dichtheitsprüfungen gilt dann, dass jede Kommune in einer Satzung Fristen für die Prüfung von Haus-/Grundstücksanschlüssen festlegen kann, jedoch nicht wie bisher muss.

Jede Kommune entscheidet somit selbst, ob sie an den von ihr erlassenen Satzungsbestimmungen zur Dichtheitsprüfung festhält oder diese wieder aufhebt.

Im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger tritt die UWG-Fraktion dafür ein, die Entwässerungssatzung dahingehend zu ändern, dass die in der noch gültigen Fassung der Entwässerungssatzung enthaltenen Pflichten und Fristen der privaten Haus- und Grundstückseigentümer zu einer Kanaldichtheitsprüfung außerhalb von Wasserschutzgebieten aufgehoben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Roger Helzer
Fraktionsvorsitzender der UWG-Fraktion