Gestern berichteten wir Ihnen schon über die Ratssitzung vom 06.06.2018, insbesondere hier über den Haushalt 2018.
Lesen Sie hierzu die Haushaltsrede der UWG:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
die Ratsfraktion der UWG Waldbröl nutzt die heutige Möglichkeit Ihnen die Hebesatzentwicklung der Stadt Waldbröl aus Sicht einer Hauseigentümerin bzw. eines Hauseigentümers und der Gewerbetreibenden (Einzelunternehmer) näher zu bringen.
Um diesen Vorgang übersichtlicher zu gestalten, nehmen wir das Beispiel eines in Waldbröl ansässigen Gewerbetreibenden mit gleichzeitigem Wohneigentum.
Zur Berechnung der Grundsteuer B wurde von uns ein Einheitswert von 32000,00 € und für die Berechnung der Gewerbesteuer ein Betrag von 50000,00 € angenommen.
Die Berechnungen wurden in einem Internetportal durchgeführt und sind nicht auf den Cent genau darstellbar. Uns ist es einfach besonders wichtig, Ihnen darzustellen wie teuer das Privileg in Waldbröl zu Leben und zu arbeiten, Arbeitsplätze zu schaffen wird bzw. ist.
Bei den von der Verwaltung geplanten Hebesätzen ergeben sich folgende Mehrbelastungen in der Grundsteuer B zu unseren Nachbarkommunen:
Stadt Waldbröl Grundsteuer B 765 % ca. 636,00 €
Gemeinde Reichshof Grundsteuer B 570 % ca. 474,00 €
Gemeinde Morsbach Grundsteuer B 515 % ca. 428,00 €
Gemeinde Nümbrecht Grundsteuer B 451 % ca. 375,00 €
Stadt Wiehl Grundsteuer B 430 % ca. 357,00 €
Somit würde ein Hauseigentümer oder Mieter zwischen 279,00 € und 162,00 € mehr im Jahr an Grundsteuer B bezahlen wie in den direkten Nachbarkommunen.
Betrachten wir nun die Gewerbesteuer. Hierbei ist zu beachten, dass bezogen auf den Gewerbesteuermessbetrag vom 50000,00 € ein Gewerbesteuerbetrag von ca. 3400,00 € auf die Einkommenssteuer angerechnet wird.
Stadt Waldbröl Gewerbesteuer 575 % ca. 5132,00 €
Gemeinde Nümbrecht Gewerbesteuer 479 % ca. 4275,00 €
Gemeinde Reichshof Gewerbesteuer 475 % ca. 4239,00 €
Gemeinde Morsbach Gewerbesteuer 450 % ca. 4016,00 €
Stadt Wiehl Gewerbesteuer 430 % ca. 3838,00 €
Somit bezahlt ein Einzelunternehmer in Waldbröl ca. 1294,00 € – 857,00 € mehr Gewerbesteuer wie in den Nachbarkommunen.
Dies ergibt für unser angenommenes Beispiel eine Gesamtmehrbelastung von ca. 1573,00 € bis 1019,00 €.
Da die Steuereinnahmen erst ab 429 % bei der Grundsteuer B sowie 417 % bei der Gewerbesteuer eins zu eins in der Kommune bleiben, ist somit dem Anreiz einer Verwaltung die Hebesätze zu erhöhen Tür und Tor geöffnet. Dies wird dann auch noch durch die Kommunalaufsicht unterstützt, s. Schreiben vom 14.05.2018. Wohin das führen könnte, wollen wir uns als UWG erst gar nicht vorstellen.
Wir vertreten die Ansicht, dass den Bürgerinnen und Bürgern in Waldbröl, ob Gewerbetreibender, Hauseigentümer oder Mieter diese Art von Geldbeschaffung nicht mehr zuzumuten ist.
Einerseits sollen Anstrengungen unternommen werden unsere Stadt für die Zukunft aufzustellen. Gleichzeitig lässt man der Kommune überhaupt nicht die Möglichkeit ihr Ziel zu erreichen.
Ganz im Gegenteil durch die Erhöhung der Hebesätze, gerade auch im Hinblick auf die Fortschreibung des Haushaltes bis 2022, wird die Belastung noch erheblich ansteigen.
Es wird auch nicht besser, wenn ständig neue Projekte seitens des Bürgermeisters und seines Düsseldorfer Stadtbaumeisters auf den Weg gebracht werden sollen.
Vorhandene Baumaßnahmen sind überhaupt nicht abgeschlossen bzw. haben noch nicht begonnen. Vielmehr sollten wir uns damit beschäftigen, ob nicht die eine oder andere Maßnahme gestrichen wird.
Dies darf aber nicht den Zweck verfolgen wesentlich teurere Maßnahmen zu finanzieren, sondern es sollte damit der Haushalt tatsächlich entlastet werden.
Wir haben uns im Vorfeld mit den anderen Fraktionen, bis auf die Fraktion der CDU, intensiv damit beschäftigt Waldbröl in der jetzigen Situation steuerlich nicht noch mehr zu belasten. Wir möchten mit unserer vorgeschlagenen Hebesatzpolitik der Stadt Möglichkeiten einräumen sich weiter zu entwickeln und über diesen Prozess Mehreinnahmen zu generieren.
Die UWG Fraktion lehnt die von der Verwaltung eingebrachten Hebesätze und die damit verbundene Fortschreibung des Haushaltes ab.
Ganz nach unserem Motto „UWG = Unser Waldbröl Gestalten“ setzen wir uns für die von uns eingebrachten Hebesätze ein und bedauern sehr, dass aus unser Sicht diese Vorschläge überhaupt nicht von der Verwaltung in Erwägung gezogen wurden.
Dies beweist vor allem das Schreiben der Kommunalaufsicht vom 14.05.2018 wo über Gespräche berichtet wird von denen auf jeden Fall ein großer Teil des Rates keine Informationen hatte.
Durch solche Handlungsweisen wird die in den Vorjahren durchaus gute Zusammenarbeit mit der Verwaltungsspitze arg in Mitleidenschaft gezogen.
Auf diesem Wege bedanken wir uns aber ausdrücklich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Waldbröl für ihre geleistete Arbeit und Engagement für unsere Stadt.
Bild: Quelle liberale.de