Hallenbad an der Vennstraße

Man hatte eine Eingabe an Frau Regierungspräsidentin Walsken, Köln bezüglich einer Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 11.06.2012 nach der lediglich Schulschwimmen in der Primarstufe als Pflichtaufgabe des Schulträgers gelte, gemacht.

Hierzu schreibt der Landrat des Oberbergischen Kreises, der von der Bezirksregierung als zuständig benannt wurde:

Erhalt des kommunalen Schwimmbades Waldbröl

Ihre Eingabe an Frau Regierungspräsidentin Walsken,Köln, vom 28.05.2016

Ihre Eingabe an Frau Regierungspräsidentin Walsken,Köln, hat mir die Bezirksregierung mit der Bitte um Übernahme in eigene Zuständigkeit übersandt.

Ihre Eingabe richtet sich gegen eine Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 11.06.2012 vertretene Rechtsauffassung nach der lediglich das Schulschwimmen in der Primarstufe als Pflichtaufgabe des Schulträgers gelte.

Nach Abstimmung mit der Bezirksregierung wird von dort derzeit keine andere Rechtsauffassung vertreten. Auch eine anderslautende Rechtsauffassung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung ist derzeit nicht bekannt. Somit ist der Bürgermeister der Stadt Waldbröl gehalten, bei der Behandlung der Angelegenheit um den Erhalt des kommunalen Schwimmbades die Rechtsauffassung der Bezirksregierung zu berücksichtigen.

Gez.

Hasenbach