Festlegung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung nach rechts,von dem Gelände der Firma Lidl, Waldbröl-Hermesdorf

Waldbröl, den 15.01.2016

Sehr geehrter Herr Bürgermeister ,

die UWG- Fraktion im Rat der Stadt Waldbröl beantragt die vorgeschriebene Fahrtrichtung, durch Zeichen 209-20 StVO ( Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts),von dem Gelände der Fa. Lidl vorzugeben.

Durch das hohe Verkehrsaufkommen in der Hauptstraße ist es fast unmöglich das Gelände der Fa. Lidl nach links in Richtung Hermesdorf zu verlassen. Durch das Abbiegen nach links in Richtung Hermesdorf kam es schon zu einigen Verkehrsgefährdungen/Verkehrsunfällen.

Außerdem befindet sich in unmittelbarer Nähe ein Kreisverkehr, der den Verkehrsteilnehmern es ermöglicht, die Fahrtrichtung schnellst möglich  wieder zu wechseln.

Siehe als Beispiel, die Ausfahrt von dem Gelände der Fa. REWE in der Brölbahnstraße.

Mit freundlichen Grüßen
Roger Helzer
Fraktionsvorsitzender der UWG-Waldbröl