Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wie uns bekannt wurde, ist eine erhebliche Anzahl an Beitragsbescheiden nicht zeitgerecht bearbeitet und zugestellt worden. Nunmehr unterliegen diese der eingetretenen Verjährung (4 Jahre nach Fertigstellung und Veröffentlichung der Baumaßnahmen im Wasser-/Abwasserbereich). Für die betroffenen Bürger ist dieser Zustand nicht hinnehmbar, da die ausgefallenen Beiträge wieder über die Gebühren erwirtschaftet werden müssen. Außerdem ist es unmöglich, jedes Jahr die Gebühren im Wasser-/Abwasserbereich zu erhöhen und andererseits rechtmäßige Beitragsbescheide einer Verjährung durch Nichtbearbeitung zu unterwerfen. Unsere Recherchen haben ergeben, dass es sich hierbei um einen sechsstelligen Eurobetrag handeln könnte. Sehr geehrter Herr Bürgermeister, insbesondere die UWG Waldbröl hat sie und die verantwortlichen Sachbearbeiter in den Vorjahren auf die eintretende Verjährung der Beitragsbescheide mehrfach mündlich wie schriftlich hingewiesen. Siehe auch die schriftliche Anfrage der UWG vom 21.09.2008 unter dem Titel „ Fehlende Beitragsbescheide in der Ortschaft Romberg“. Daraufhin wurde uns immer wieder erklärt, dass eine Verjährung durch Nichtbearbeitung der Bescheide nicht eintreten werde.
Hiermit bitten wir um die schriftliche sowie mündliche Beantwortung folgender Fragen in der Ratssitzung am 16.11.2011:
- Wie viele Beitragsbescheide unterliegen der Verjährung, getrennt nach den Jahren 2009, 2010 und 2011?
- Wie hoch ist der dadurch entstandene Schaden? Ist es möglich den Schaden über einen bestehenden Versicherungsvertrag seitens der Stadt zu minimieren?
- War ihnen bekannt, dass die Bearbeitung durch eventuelle Personalknappheit liegen geblieben ist?
- Wenn ja, warum haben sie dem nicht entgegen gesteuert, da ihnen doch die Personalhoheit obliegt?
- Ist es sichergestellt, dass in Zukunft solche Fälle nicht mehr auftreten?
Mit freundlichen Grüßen
Roger Helzer
Fraktionsvorsitzender