Änderung der Hundesteuersatzung

Antrag zur Ratssitzung am 19.12.2018

hier: Änderung der Hundesteuersatzung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Waldbröl beantragt, dass der Rat der Stadt Waldbröl folgenden Beschluss fassen möge:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für Hunde nach § 10 des Landeshundegesetzes NRW einen Passus in die Hundesteuersatzung einzuarbeiten, der durch Inanspruchnahme und das Bestehen eines Wesenstests beim Veterinäramt des Oberbergischen Kreises eine Steuerermäßigung ermöglicht. Die Vorlage der überarbeiteten Fassung soll zur nächsten Ratssitzung erfolgen.

Mit freundlichem Gruß

Roger Helzer

Fraktionsvorsitzender